Seit 2020 gibt es eine gesetzlich festgelegte Mindestvergütung für Auszubildende in Deutschland. Diese Mindestvergütung gilt bei allen Ausbildungsbetrieben, die keiner Tarifbindung unterliegen. Die Mindestvergütung für Azubis wird jedes Jahr neu festgelegt und betrifft dann jeweils die in diesem Jahr geschlossenen neuen Ausbildungsverträge. Wer im Jahr 2024 seine Ausbildung beginnt, bei dem beträgt die Mindestvergütung: 1.
Es ist also offiziell: Seit 1. April 2024 werden der Besitz und der Konsum von Cannabisprodukten für volljährige Bürger in bestimmten Mengen nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Viele Arbeitgeber fragen sich nun, wie sich das neue Cannabisgesetz konkret auf den Arbeitsalltag in ihren Unternehmen auswirkt. Können Angestellte nun einfach in der Mittagspause einen Joint rauchen? Was
In der Europäischen Union soll Schluss sein mit ungleicher Bezahlung für gleichwertige Arbeit. Zum 6. Juni 2023 trat die Entgelttransparenzrichtlinie in Kraft, die für mehr Transparenz bei der Vergütung von Arbeitnehmern sorgen wird und sogar Entschädigungen bei Entgeltdiskriminierung vorsieht. Bis 7. Juni 2026 müssen die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Dementsprechend wird der
In Folge eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 10.01.2023, Az.: 6 StR 133/22) sah sich der Volkswagenkonzern dazu veranlasst, das Gehalt eines freigestellten Betriebsrats um zwei Entgeltgruppen zu reduzieren. Dürfte VW das? Nein, urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen (Urt. v 08.02.2024, Az.: 6 Sa 559/23) und schloss sich damit dem Arbeitsgericht (ArbG) Braunschweig an.
Eine Vielzahl an Studenten, Schülern und Auszubildenden nutzt die vielfältigen Praktikumsangebote renommierter Unternehmen, um schon vor Eintritt in das Berufsleben die notwendige Praxiserfahrung zu sammeln. Vordergründig geht es darum, Unternehmen sowie Arbeitsabläufe kennenzulernen und Kontakte zu knüpfen. Doch wenn es sich um ein Vollzeitpraktikum handelt oder das Wunschpraktikum in einer fremden Stadt stattfindet, stellt sich
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine bedeutende Entscheidung mit Blick auf die Gleichbehandlung von befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen getroffen (Urt. v. 20.02.2024, C-715/20). Nach einem Urteil der Richter in Luxemburg ist es erforderlich, dass Kündigungsgründe auch bei befristeten Arbeitsverträgen angegeben werden. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer aus Polen, der eine Verletzung des Nichtdiskriminierungsgrundsatzes sah. Der EuGH