Einwanderung Fachkräfte

NEU – ab dem 01.03.2020 gilt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz!

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erweitert den Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland. Fachkräfte mit beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung sollen künftig leichter nach Deutschland zu Arbeitszwecken einwandern. Bereits bestehenden Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden fortgeführt und teilweise weiter erleichtert, ändern sich aber nicht grundlegend.

Wichtig für Arbeitgeber die ausländische Fachkräfte beschäftigen, es gibt eine neue Meldepflicht!

Beendet der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis mit einer ausländischen Fachkraft vorzeitig, muss der Arbeitgeber die Ausländerbehörde darüber binnen vier Wochen informieren. Ansonsten droht ein Bußgeld.