Steuerkanzlei / Steuerberatung in Eschborn bei Frankfurt am Main

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In steuerlichen Angelegenheiten braucht man einen kompetenten Partner, dem man vertrauen kann. Als national und international aufgestellte Kanzlei beraten wir Sie in allen steuerlichen Aspekten Ihres Geschäfts- und Privatlebens.

Unsere Tätigkeiten als Steuerkanzlei und Steuerberater sind hierbei umfassend. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Optimierung sämtlicher privaten und geschäftlichen Angelegenheiten, beraten Sie vor geplanten Investitionen und Entscheidungen über die steuerlichen und wirtschaftlichen Folgen und helfen Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt.

Ihr Steuerberater in Eschborn bei Frankfurt - Frank Haas und Kollegen

Ihre Vorteile

Individuelle Beratung

Unsere Steuerberatung und Buchhaltung ist stets auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten.

Schnelle Terminvergabe

Eine gute Erreichbarkeit, Termintreue und schnelle Terminvergabe ist Ihnen sicher.

Steuerrechtliches Know-how

Fortbildung und Wissenserweiterung ist ein Grundsatz unserer Steuerberater und Fachangestellten.

Mandanten-Login zu Unternehmen Online

Durch „Unternehmen Online“ von DATEV steht Ihnen ein Instrument für die moderne Buchführung zur Verfügung. Für den geschlossenen Bereich „MyDATEV“ benötigen Sie eine DATEV SmartCard oder einen DATEV SmartLogin.

Sie haben eine konkrete Frage?

Gerne können Sie sich direkt an uns wenden. Wir sind von Montag bis Freitag von 09:00 – 13:00 Uhr sowie von 14:00 – 17:00 Uhr für Sie erreichbar.

Rufen Sie uns an:

06173 – 318 170

oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Steuerberatung & Steuergestaltung

haas und kollegen unterstrich

Wir begleiten Sie als unabhängige und kompetente Ratgeber bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen mit dem Ziel, Ihre Interessen als Unternehmer oder Privatperson zu vertreten sowie Ihren wirtschaftlichen Erfolg zu fördern und zu sichern.

Ob in Ihrem Betrieb eine Unternehmensnachfolge ansteht oder Sie als zukünftiger Unternehmer über die Rechtsform Ihres Unternehmens entscheiden wollen; ob Sie eine Schenkung planen oder Ihr Erbe geordnet wissen möchten: Gerne stehen wir Ihnen für eine vorausschauende steuerliche Planung und als kreative Berater bei der Ausschöpfung Ihrer steuerlichen Rechte zur Seite.

  • Persönlicher Ansprechpartner in allen steuerlichen Fragen
  • Besprechung der einzelnen Steuererklärungen sowie Jahresabschlusserklärungen
  • Unterstützung einer Neugründung
  • Vorrausschauende Beratung der Betrieblichen Situation in den Folgejahren

Lohn- & Gehaltsabrechnung

Lohnabrechnung Gehaltsabrechnung Steuerberatung

Unsere Lohn- und Gehaltsbuchhaltung übernimmt wesentlich mehr als die bloße Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen Ihrer Mitarbeiter. Sie bildet die Bewertung und Wertschätzung Ihrer Mitarbeiter ab und genießt deshalb höchste Diskretion und Gewissenhaftigkeit. Darüber hinaus ist sie beeinflusst durch die sich ständig verändernde Rechtsgebiete des Sozialversicherungs-, Steuer- und nicht zuletzt des Arbeitsrechts.

Wir übernehmen für Sie hierbei nicht nur die Erstellung der monatlichen Gehaltsabrechnungen, sondern auch aller erforderlichen Meldungen gegenüber dem Finanzamt, den Kranken- und Rentenversicherungsträgern sowie Ihre Berufsgenossenschaft und begleiten Sie bei Außenprüfungen der Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger. Hinzu kommen Schnittstellen mit der Finanzbuchhaltung und des Controlling sowie aussagekräftige Statistikauswertungen, die eine vorausschauende Personalplanung Ihrerseits ermöglicht.

  • Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsauswertungen
  • Erstellung notwendiger Bescheinigungen (Arbeitsbescheinigung, A1- Bescheinigung, etc.)
  • Meldungen an die Berufsgenossenschaften
  • Meldungen an die Sozialversicherung und Krankenkassen
  • Begleitung der Sozialversicherungsprüfung
  • Sofortmeldungen der Sozialversicherungen
  • Erstellung von Baulöhnen (nebst Schätzungen der SV-Beiträge)
  • Anmeldung der Lohnsteuer

Finanzbuchhaltung

Steuerberater für Finanzbuchhaltung

Unser Leistungsangebot umfasst neben der Rechnungslegung nach nationalem und internationalem Recht die betriebswirtschaftliche Beratung, die wir mit der steuerlichen und rechtlichen Beratung verzahnen.

Die Erfassung Ihrer Finanzbuchhaltung mündet hierbei in den monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen und – soweit gewünscht – einer ausführlichen Kostenrechnung, die Ihnen eine zeitnahe Bewertung Ihres Unternehmens ermöglicht und Ihnen eine wichtige Planungshilfe für Ihre unternehmerischen Vorhaben an die Hand gibt.

  • Erstellung der monatlichen Finanzbuchführung
  • Erstellung der monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen
  • Prognose auf Basis der betrieblichen Auswertungen
  • Begleitung und Durchführung der steuerlichen Finanzprüfungen
  • Einreichung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Sie brauchen steuerliche Hilfe?

Gerne können Sie sich direkt an uns wenden. Wir sind von Montag bis Freitag von 09:00 – 13:00 Uhr sowie von 14:00 – 17:00 Uhr für Sie erreichbar.

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Steuererklärung

Steuerberater für Steuererklärung

Wir sind Ihr kompetenter Partner bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten. Wir erstellen Ihre betrieblichen und privaten Steuererklärungen und stellen dabei sicher, den Steueranspruch des Fiskus auf das notwendige Maß zu beschränken.

Im Rahmen der Überprüfung der aus den Steuererklärungen resultierenden Bescheide begleiten wir Sie engagiert sowohl im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren als auch vor den Finanzgerichten zur Durchsetzung Ihrer Interessen.

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung
  • Erstellung der Körperschaftsteuererklärung
  • Erstellung der Gewerbesteuererklärung
  • Erstellung der Umsatzsteuererklärung
  • Erstellung der Schenkungs- und Erbschaftsteuererklärung
  • Prüfen jeglicher Steuerbescheide
  • Einreichung von Einsprüchen
  • Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Jahresabschlusserklärung

Steuerberater für Jahresabschlusserklärung

Der Jahresabschluss stellt zwar im kaufmännischen Bereich immer nur eine Momentaufnahme zum Abschluss Ihres Unternehmensjahres dar, ist jedoch neben den laufenden betriebswirtschaftlichen Auswertungen eine wichtige Standortbestimmung. Darüber hinaus bedient er das Informationsbedürfnis des Fiskus zur Steuerdeklaration sowie dem Informationsbedürfnis Ihrer Hausbank und Ihrer Gläubiger.

Auch ist er wichtiges Instrument der betrieblichen Erfolgs- und Finanzplanung, mithilfe dessen die voraussichtliche Entwicklung der Ertragslage, der Vermögenswerte und der Liquidität ermittelt werden.

Wir stehen Ihnen darüber hinaus gerne zur Seite, wenn es um die Interpretation des Betriebsergebnisses, etwa der Rentabilitätsüberprüfung oder der Kostenstruktur auch im Vergleich mit Ihren Mitbewerbern durch Branchenvergleiche geht.

  • Erstellung der Gewinnermittlung nach §4 Nr. 3 EStG
  • Erstellung Bilanz nach § 5 Nr. 1 EStG
  • Veröffentlichung der Bilanz im Bundesanzeiger
  • Elektronische Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung
  • Erstellung von Wirtschaftsplänen

Luftverkehrsteuer

Steuerberater zur Luftverkehrsteuer

Über unsere Tochtergesellschaft Haas T&L GmbH sind wir steuerlicher Beauftragter für zahlreiche ausländische Airlines. Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Bereichen der Luftverkehrssteuer und sind direkter Ansprechpartner des zuständigen Hauptzollamtes.

Wir sind steuerlicher Beauftragter für mehrere namhafte Fluggesellschaften, darunter die größten europäischen und internationalen Airlines.

Auch für Sie wollen wir dafür sorgen, dass die Luftverkehrssteuer möglichst wenig personellen und finanziellen Aufwand und Probleme verursacht. Und das zu einem attraktiven Preis.

Hierfür steht uns das „know how“ einer Kanzlei mit Sitz in Eschborn bei Frankfurt mit dem ganzen Spektrum einer Rechts- und Steuerkanzlei und den Tätigkeitsschwerpunkten im Steuer-, Gesellschafts-, und Vertragsrecht zur Verfügung.

Im einzelnen erfüllen wir folgende Aufgaben:

  • Mithilfe bei Vorarbeiten und Zahlenaufbereitung für die monatlichen Steueranmeldungen.
  • Einreichen der Steueranmeldungen.
  • Einlegen der notwendigen Einsprüche im Hinblick auf die Rechts- und Verfassungswidrigkeit der Luftverkehrssteuer.
  • Klärung von Rechtsfragen in Abstimmung mit den Zollbehörden und dem BMF.
  • Kontakt zur BARIG und anderen Interessenvereinigungen. Information unserer Mandanten über Musterverfahren, aktuelle Tendenzen und wichtige neue Verwaltungsanweisungen.
  • Durchführung von Betriebsprüfungen.
  • Klärung grundsätzlicher Fragen mit der Betriebsprüfung, dem Hauptzollamt, der BFD und dem Bundesfinanzministerium.

Zahlreiche Airlines vertrauen uns schon – fordern auch Sie uns heraus !

Unsere Steuerkanzlei – Ihre Ansprechpartner!

Frank Haas Rechtsanwalt und Steuerberater
Anja Ickstadt Steuerberaterin
Kathrin Gonsior Steuerabteilung
Andreas Heil Steuerabteilung
Iris Michel Steuerabteilung
Claudia Schlegel Steuerabteilung

Alle Mitarbeiter

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